Hinterbliebenenrenten – Witwenrente, Witwerrente
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente von der Deutschen Rentenversicherung für verstorbene Ehegatten, für eingetragene Lebenspartner oder auch – unter besonderen Voraussetzungen – an geschiedene Ehepartner.
Große oder kleine Witwenrente, Witwerrente
Die große Witwen- bzw. Witwerrente oder die kleine Witwen- Witwerrente richtet sich nach dem Alter und ggf. vorhandene Kinder. Bei der großen Rente werden 55 Prozent der bezogenen oder ggf. als Hinterbliebenenrente gezahlt – 60 Prozent nach altem Recht. Im Sterbevierteljahr werden grundsätzlich 100 Prozent des Anspruches ausgezahlt.
Hinzuverdienste bei einer Witwenrente, Witwerrente
Werden vom Hinterbliebenen Einkünfte erzielt, so muss der Hinzuverdienst abzüglich eines Freibetrages errechnet werden. Der Freibetrag beträgt das 26,4fache des aktuellen Rentenwertes. Der aktuelle Rentenwert ist der Wert eines Entgeltpunktes, zurzeit 37,60 Euro. Der Freibetrag beträgt somit im Kalenderjahr 2023 insgesamt 992,64 Euro. Für jedes eigene Kind steigt der Freibetrag um das 5,6fache des aktuellen Rentenwertes. Es werden fast alle Einkünfte angerechnet (Lohn, Gehalt, Gewinn aus einer Selbständigkeit usw). Keine Anrechnung erfolgt aus bedarfsgerechten Leistungen, wie Grundsicherung oder Sozialhilfe.
Beispiel Anrechnungsschema bei einer Witwenrente, Witwerrente:
1.500,00 € | Arbeitsverdienst im Monat ohne steuerfreie Beträge | |||||
-195,00 € | abzüglich 40 % pauschaler Abzug | |||||
1.305,00 € | fiktives Netto-Entgelt | |||||
1.305,00 € | fiktives Gesamtnetto Zwischensumme | |||||
-992,64 € | abzüglich aktueller Freibetrag Witwe/r, 37,60 Euro Rentenwert – 2023 | |||||
0,00 € | abzüglich aktueller Freibetrag Kinder (in Ausbildung) | |||||
312,36 € | maßgebendes Einkommen | |||||
124,94 € | davon 40 % als anrechenbares Einkommen = Abzugsbetrag | |||||
wird von der Rente durch die Rentenversicherung abgezogen | ||||||
Hinterbliebenenrente abzüglich eigenes Einkommen:
1.641,92 € | DRV-Rente des Verstorbenen | |||
903,06 € | 55 % Witwer/nrente (neues Recht) | |||
-124,94 € | abzüglich anrechenbares Einkommen | |||
778,11 € | ggf. mögliche Witwerrente |
Wichtig: Solaranlagen kein Hinzuverdienst mehr
Ihre Rentenberaterin
Petra Schewe