Rentenbeginn – Rente nach 45 Beitragsjahren – Renten für besonders langjährig Versicherte
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt verschiedene Renten (Altersrenten) aus:
- Regelaltersrente
- Rente für schwerbehinderte Menschen
- Rente für langjährig Versicherte
- Renten für besonders langjährig Versicherte
Der frühere Ausdruck “abschlagsfreie Renten mit 63 Jahren” ist falsch. So wurde die (veränderte) Rente für besonders langjährig Versicherte genannt. Der Rentenbeginn ist allerdings – wie bei allen Altersrenten – gestaffelt.
Genaue Informationen zu den jeweiligen Altersrentenarten, die Voraussetzungen, deren Beginn sind im Buch
Rentenauskunft richtig verstehen dargestellt.
Bei den stark besetzten Babyboomer-Jahrgängen, die aktuell auf den Ruhestand zugehen, lassen sich in den letzten Jahren hingegen kaum noch Anstiege bei der Erwerbstätigenquote verzeichnen. Aktuell scheiden viele bereits mit 63 oder 64 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus und damit deutlich vor der Regelaltersgrenze.
Eine wichtige Rolle spielt hierbei die seit 2014 bestehende Möglichkeit des frühzeitigen Rentenbezugs ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte „Rente mit 63“.
Trend zu früherem Rentenbezug ist rückläufig – Portal Sozialpolitik (portal-sozialpolitik.de):
Die in den Medien dargestellte Erhöhung des vorzeitigen Rentenbezuges durch die “Babyboomer” ist falsch. So eine Klarstellung des Portals Sozialpolitik: Zahlen der Deutschen Rentenversicherung und der amtlichen Statistik beurteilen einen Rückgang des vorzeitigen Rentenbezuges.
Übrigens: Wer jetzt noch von »abschlagsfreier Rente ab 63« schreibt, macht sich der Desinformation schuldig. Der Begriff ist bereits historisch und sollte auch nur noch so verwendet werden. Er galt für die bis 1952 Geborenen. Für alle Jüngeren – darunter die Babyboomer – steigt auch die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte und wird bei den 1964 Geborenen 65 Jahre erreichen.