Hinterbliebenenrenten – Witwenrente, Witwerrente

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente von der Deutschen Rentenversicherung für verstorbene Ehegatten, für eingetragene Lebenspartner oder auch – unter besonderen Voraussetzungen – an geschiedene Ehepartner.

Große oder kleine Witwenrente, Witwerrente

Die große Witwen- bzw. Witwerrente oder die kleine Witwen- Witwerrente richtet sich nach dem Alter und ggf. vorhandene Kinder. Bei der großen Rente werden 55 Prozent der bezogenen oder ggf. als Hinterbliebenenrente gezahlt – 60 Prozent nach altem Recht. Im Sterbevierteljahr werden grundsätzlich 100 Prozent des Anspruches ausgezahlt.

Hinzuverdienste bei einer Witwenrente, Witwerrente

Werden vom Hinterbliebenen Einkünfte erzielt, so muss der Hinzuverdienst abzüglich eines Freibetrages errechnet werden. Der Freibetrag beträgt das 26,4fache des aktuellen Rentenwertes.

Der aktuelle Rentenwert ist der Wert eines Entgeltpunktes, er ändert sich jedes Jahr am 01.07.

Für den Zeitraum 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 39,32 Euro.

Für den Zeitraum 01.07.2025 bis zum 30.06.2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro.

Der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Hinterbliebenenrente steigt somit zum 1. Juli 2025 von 1.038,05 Euro auf 1.076,86 Euro monatlich (bundeseinheitlich). Für jedes eigene Kind steigt der Freibetrag um das 5,6fache des aktuellen Rentenwertes. Es werden fast alle Einkünfte angerechnet (Lohn, Gehalt, Gewinn aus einer Selbständigkeit usw). Keine Anrechnung erfolgt aus bedarfsgerechten Leistungen, wie Grundsicherung oder Sozialhilfe.

Beispiel Anrechnungsschema bei einer Witwenrente, Witwerrente:

2.000,00 € Arbeitsverdienst im Monat ohne steuerfreie Beträge
-260,00 € abzüglich 40 % pauschaler Abzug bei Gehalt, bei Pensionen 27,5 %
1.740,00 € fiktives Netto-Entgelt
1.740,00 € fiktives Gesamtnetto Zwischensumme
-1.076,86  € abzüglich aktueller Freibetrag Witwe/r, 40,79 Euro Rentenwert – Juli 2025
0,00 € abzüglich aktueller Freibetrag Kinder (in Ausbildung)
663,14 € maßgebendes Einkommen
265,26 € davon 40 % als anrechenbares Einkommen = Abzugsbetrag
wird von der Rente durch die Rentenversicherung abgezogen

 

Hinterbliebenenrente abzüglich eigenes Einkommen:

1.641,92 € DRV-Rente des Verstorbenen
903,06 € 55 % Witwer/nrente (neues Recht)
-265,26 € abzüglich anrechenbares Einkommen
637,80 € ggf. mögliche Witwerrente

 

Wichtig: Solaranlagen kein Hinzuverdienst mehr

Ihre Rentenberaterin

Petra Schewe