Rentenerhöhung – so wird gerechnet

Im Juli jeden Jahres verändert sich der Wert eines Rentenpunktes und damit die Rente bzw. die Rentenhöhe. Die Medien erläutern dies als “Rentenerhöhung” für Rentner, die von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente erhalten. Tatsächlich verändert sich aber der Wert der (späteren) Rente für alle Versicherten, die ein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung besitzen. Denn durch das Einzahlen von Beiträgen (aus Gehalt, Arbeitslosigkeit usw.) erwirtschaftet man “Rentenpunkte”. Diese Rentenpunkte werden bewertet und mit den vorhandenen Punkten aus den Einzahlungen von Beiträgen multipliziert, so dass im Ergebnis eine (spätere) Rentenzahlung ausgerechnet wird. Die Versicherten, die bereits eine Rente erhalten, bekommen diese Anpassung bzw. Erhöhung sofort ausbezahlt.

Rentenanpassung:

Diese Rentenerhöhung oder Rentenanpassung wird auf der Grundlage des § 68 SGB VI ermittelt. Hier ist festgelegt, dass drei Faktoren im Wesentlichen den Wert der Rentenpunkte bestimmen:

  1. Bruttolöhne bzw. -gehälter der Arbeitnehmer (also die allgemeine Lohnentwicklung)
  2. Beitragssatz in der Rentenversicherung (seit einigen Jahren gleichbleibend bei 18,6 % )
  3. Nachhaltigkeitsfaktor

Die Bruttolöhne bzw. -gehälter entwickeln sich im Vorjahr der Rentenanpassung (es wird das letzte zum vorletzten Jahr gegenübergestellt). So führen steigende Gehälter/Löhne zu einer steigenden Rente. Zinsentwicklungen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Der Beitragssatz bestimmt, wie hoch der Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung ist. Zurzeit müssen 18,6 Prozent vom Bruttolohn (je die Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen) bzw. vom Gewinn (der Selbständige zahlt allein) gezahlt werden. Ein steigender Beitragssatz wirkt sich negativ auf die Höhe der Rente aus, umgekehrt ein fallender Beitragssatz positiv.

Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor soll die demografische Entwicklung bei der Rente berücksichtigt werden. Hier handelt es sich um das Verhältnis Beitragszahler zu Rentner. Sinkt dieser Wert (weniger Beitragszahler und mehr Rentner), so verringert sich der Rentenanstieg.

Die drei Faktoren werden multipliziert:

Rentenanpassung zum 01.07.2024:

Bruttolohnentwicklung 1,0450

x Nachhaltigkeitsfaktor 0,9984

x Beitragssatzfaktor 1,0 = 1,0455

 

Sonderfall Niveauschutzklausel:

Der Rentenwert für einen Rentenpunkt würde somit zum 1. Juli 2024 um 4,55 % steigen. Hinzu kommt jetzt allerdings noch die Niveauschutzklausel, die zum 01.01.2019 eingeführt wurde (gilt zurzeit bis zum 01.07.2025). Diese Klausel besagt, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent (Mindestsicherungsniveau) betragen muss.  Mit dem Anpassungswert von 4,55 % würde das Rentenniveau nur 47,9 Prozent betragen. Das geht nicht, es muss um 4,57 Prozent steigen, damit die 48 Prozent erreicht werden.

Standardrente und Standardrentner:

Die Renten(höhe)garantie der Bundesregierung stützt sich auf eine statistische Messgröße. Es bedeutet nicht, dass Rentner während der Rentenzeit 48 Prozent vom letzten Verdienst erhalten. Das Rentenniveau ist das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten (Nettowerte). Bei einem sog. Standardrentner wird unterstellt, dass eine fiktive Person 45 Jahre lang jedes Jahr durchschnittlich verdient hat und entsprechende Beiträge ins Rentenkonto geflossen sind. Bei der neuen Wertermittlung des Rentenpunktes (siehe unten) würde das somit als Standardrente 45 Jahre x 39,32 Euro Rentenwert ergeben. Die Bruttorente wäre somit 1.769,40 Euro abzüglich der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung von durchschnittlich 11,55 Prozent. Im Ergebnis verbleiben 1.565,03 Euro vor Steuern.

Die ungefähre Steuerlast lässt sich mit diesem Steuerrechner finden:

Steuerrechner

 

Ergebnis Wertermittlung eines Rentenpunktes:

Die aktuelle Rentenwert (pro Rentenpunkt) steigt somit auf 39,32 Euro.

Die nächste Änderung wird zum 1. Juli 2025 erwartet.

 

Weitere Informationen:

Konkrete Beispielrechnungen sind im Buch “Rentenauskunft” aufgeführt.

 

Ihre Rentenberaterin

Petra Schewe