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	<title>Erwerbsminderungsrente Archive - InBeRe</title>
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	<description>Institut für Betriebswirtschaft und Rentenberatung</description>
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	<title>Erwerbsminderungsrente Archive - InBeRe</title>
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	<item>
		<title>Erwerbsminderungsrente &#8211; Reha bescheinigt &#8222;voll&#8220; erwerbsfähig</title>
		<link>https://inbere.de/erwerbsminderungsrente-reha-bescheinigt-voll-erwerbsfaehig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Petra Schewe]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Feb 2025 09:53:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitslos und krank]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[krank]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsbeurteilung#]]></category>
		<category><![CDATA[Reha vor Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Rehagutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Rehaklinik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Reha bescheinigt "voll" erwerbsfähig Bei einer langen Krankheit greift zunächst die Lohnfortzahlung (falls ein Arbeitgeber vorhanden ist), dann das Krankengeld und ggf. auch das Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsregelung). Grundsätzlich wird von der Deutschen Rentenversicherung stets zuerst geprüft, ob Maßnahmen greifen könnten, um eine Erwerbsminderung abzuwenden.  Dies geschieht u.a. durch eine Rehabilitationsmaßnahme - denn es gilt der Grundsatz:  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inbere.de/erwerbsminderungsrente-reha-bescheinigt-voll-erwerbsfaehig/">Erwerbsminderungsrente &#8211; Reha bescheinigt &#8222;voll&#8220; erwerbsfähig</a> erschien zuerst auf <a href="https://inbere.de">InBeRe</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="color: #000000;">Reha bescheinigt &#8222;voll&#8220; erwerbsfähig</span></h1>
<p><span style="color: #000000;">Bei einer langen Krankheit greift zunächst die Lohnfortzahlung (falls ein Arbeitgeber vorhanden ist), dann das Krankengeld und ggf. auch das Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsregelung).</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich wird von der Deutschen Rentenversicherung stets zuerst geprüft, ob Maßnahmen greifen könnten, um eine Erwerbsminderung abzuwenden.  Dies geschieht u.a. durch eine Rehabilitationsmaßnahme &#8211; denn es gilt der Grundsatz:</span></p>
<h2><span style="color: #000000;"> Reha vor Rente.</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Nach Abschluss der Reha kann der Versicherte die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung (Gutachten) der Reha-Klinik anfordern. </span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Leistungsbeurteilung der Rehaeinrichtung</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">In diesem Gutachten wird im Einzelnen beurteilt, welche Diagnosen gestellt wurden und mit welchem Schweregrad diese einen Einfluss auf die Gesundheit (und damit auf die Leistungsfähigkeit) haben können. Insbesondere die Seite mit den Angaben zur Beurteilung des zeitlichen Umfanges spielen eine entscheidende Rolle. Meist auf Seite 1 oder Seite 2 sind mehrere Kreuze zu finden, die wie folgt eine Einschätzung vornehmen:</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&#8222;Letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung&#8220;</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000;">6 Stunden und mehr (man ist &#8222;voll&#8220; erwerbsfähig)</span></li>
<li><span style="color: #000000;">3 bis unter 6 Stunden (man ist &#8222;teilweise&#8220; erwerbsfähig)</span></li>
<li><span style="color: #000000;">unter 3 Stunden (nicht erwerbsfähig)</span></li>
</ul>
<p><span style="color: #000000;">Diese Einschätzung bezieht sich auf die letzte Beschäftigung, also auf den Beruf. Allerdings erhalten Versicherte nur noch als &#8222;Altfall&#8220; hier ggf. eine Rente (geboren vor 1961). Dieser Jahrgang kann im Allgemeinen schon mit einer anderen Rente (zum Beispiel Rente für langjährig Versicherte) die Berufstätigkeit beenden. Den schweren Weg bis zu einer Erwerbsminderungsrente durchzuhalten, macht hier häufig keinen Sinn mehr.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Der zweite Absatz &#8222;Positives und negatives Leistungsbild&#8220; ist daher ausschlaggebend für alle, die jünger sind. Neben möglichen Kreuzchen, die sich in Kästchen finden lassen, wie &#8222;Arbeitshaltung&#8220; &#8211; also Einschränkungen bedeuten, ist der untere Teil von besonderer Bedeutung. Hier finden sich wieder die Aufstellungen, wie</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000;">6 Stunden und mehr (man ist &#8222;voll&#8220; erwerbsfähig)</span></li>
<li><span style="color: #000000;">3 bis unter 6 Stunden (man ist &#8222;teilweise&#8220; erwerbsfähig)</span></li>
<li><span style="color: #000000;">unter 3 Stunden (nicht erwerbsfähig)</span></li>
</ul>
<p><span style="color: #000000;">Nur in diesem Teil handelt es sich um die Einschätzung auf dem &#8222;allgemeinen Arbeitsmarkt&#8220; (also wird jede Tätigkeit herangezogen, die sich auf dem Arbeitsmarkt finden lässt). Wird hier festgestellt, dass 6 Stunden und mehr die Arbeitsfähigkeit besteht, ist eine Erwerbsfähigkeit gegeben. Eine Erwerbsminderungsrente rückt mit diesem Gutachten erst einmal in weite Ferne.</span></p>
<h2>Krank, aber immer noch &#8222;voll&#8220; erwerbsfähig</h2>
<p><span style="color: #000000;">Auch, wenn in den weiteren Ausführungen im Gutachten erläutert wird, dass eine Krankheit besteht und der Versicherte &#8222;nicht arbeitsfähig&#8220; entlassen wird, bleibt es bei der Grundbegutachtung &#8222;voll erwerbsfähig&#8220;. Hintergrund ist, dass die Rehaklinik die Auffassung vertritt, das für die Zukunft durchaus eine Gesundung stattfinden kann. Hier ist somit die Prognose &#8222;positiv&#8220; im Sinne der Arbeitsfähigkeit. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass zwar in den nächsten Monaten die Krankheit noch besteht, aber die Prognose besagt, dass innerhalb der nächsten Monaten der Versicherte wieder gesund werden kann. Für eine Erwerbsminderungsrente muss die Prognose allerdings besagen, dass &#8222;mehr als sechs Monate&#8220; die Krankheit bzw. die Erwerbsunfähigkeit vorliegt, um ggf. eine Erwerbsminderung zu erhalten.</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Gegenmaßnahmen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Gegen ein Gutachten einer Rehaklinik ist kein Widerspruch zulässig. Das Gutachten der Rehaklinik &#8222;voll erwerbsfähig&#8220; lässt sich nur durch andere Gutachten (von Fachärzten) widerlegen oder auch, wenn nach sechs Monaten immer noch diese Krankheit vorliegt und diese, gestützt durch Gutachten von Fachärzten, auch in den nächsten (sechs) Monaten nicht ausgeheilt sein wird. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Es geht also stets darum, wie schwer die Krankheit einen Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit nimmt UND wie lange diese Erwerbsunfähigkeit vorhanden sein wird.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Umfangreiche Erläuterungen im aktuellen Buch:</span></p>
<p><span style="color: #3366ff;"><strong><a style="color: #3366ff;" href="https://inbere.de/buch/erwerbsminderungsrente/" target="_blank" rel="noopener">Erwerbsminderungsrente bei psychischen Krankheiten</a></strong></span></p>
<p>oder der lange Weg bis zur Rente mit dem Buch:</p>
<p><strong><span style="color: #3366ff;"><a style="color: #3366ff;" href="https://inbere.de/buch/finanzielle-sicherheit-bei-langer-krankheit-wege-durch-den-behoerdendschungel/" target="_blank" rel="noopener">Finanzielle Sicherheit bei langer Krankheit</a></span></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Rentner mit Beschäftigung</title>
		<link>https://inbere.de/rentner-mit-beschaeftigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Petra Schewe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Dec 2023 11:19:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigung]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[Hinzuverdienstgrenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Job]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbeschäftigter Rentner]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rentner mit einer Beschäftigung Aufgrund des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen bei der Deutschen Rentenversicherung, lohnt es sich häufig, über eine weitere berufliche Tätigkeit nachzudenken. Die Abgaben zur Sozialversicherung richten sich danach, ob es sich um eine "normale" Renten handelt, wie zum Beispiel die Regelaltersrente, oder um eine vorgezogene Rente. Auch eine Teilrente ist möglich und beeinflusst  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inbere.de/rentner-mit-beschaeftigung/">Rentner mit Beschäftigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://inbere.de">InBeRe</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="color: #000000;">Rentner mit einer Beschäftigung</span></h1>
<p><span style="color: #000000;">Aufgrund des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen bei der Deutschen Rentenversicherung, lohnt es sich häufig, über eine weitere berufliche Tätigkeit nachzudenken. Die Abgaben zur Sozialversicherung richten sich danach, ob es sich um eine &#8222;normale&#8220; Renten handelt, wie zum Beispiel die Regelaltersrente, oder um eine vorgezogene Rente. Auch eine Teilrente ist möglich und beeinflusst allerdings auch die Abgabenlast zur Sozialversicherung.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Nachfolgend die Aufstellungen bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (Minijobs, Midijobs sind separat zu betrachten).</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Regelaltersrente</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Die &#8222;normale&#8220; Altersrente, die Regelaltersrente, erhalten alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, die mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt und ein bestimmtes Alter erreicht haben. Der mögliche Beginn der Regelaltersrente richtet sich nach dem Geburtsjahr. Die Altersgrenze, ab wann die Rente bezogen werden kann, steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahren an.</span></p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html"><strong><span style="color: #3366ff;">Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung</span></strong></a></p>
<p><span style="color: #000000;">Die Sozialabgaben bei einem Altersvollrentner (die Rente wird zu 100 Prozent ausgezahlt) sind wie folgt:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000;">Rentenversicherungsbeitrag: keiner, auf Antrag jedoch möglich. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Beitragsanteil. Wenn der Arbeitnehmer keinen eigenen Beitrag zahlt, wird der Beitrag vom Arbeitgeber nicht dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gut geschrieben. Es wäre somit zu überlegen, ob auch ein Beitrag vom Arbeitnehmer gezahlt wird, damit sich die Rente erhöht.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Arbeitslosenversicherung: keiner, nur der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag (soll verhindern, dass &#8222;nur&#8220; Rentner eingestellt werden.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Krankenversicherung: es wird nur ein ermäßigter Beitrag fällig (da ohne Krankengeldanspruch).</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Pflegeversicherung: ein voller Beitrag ist zu zahlen.</span></li>
</ul>
<p><span style="color: #000000;">Als Altersteilrentner (Rente wird mit weniger als 100 Prozent ausgezahlt): In allen Teilen der Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung mit Beitrag vorhanden, lediglich in der Arbeitslosenversicherung müssen vom Arbeitnehmer keine Beiträge mehr gezahlt werden, da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht. In der Krankenversicherung wird ein voller Beitrag fällig, da ein Krankengeldanspruch besteht. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Beitrag.</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Vorgezogene Altersrente (Rente für langjährig Versicherte, Rente für besonders langjährig Versicherte, vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen)</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Für eine Altersrente für langjährig Versicherte werden 35 Jahre mit Versicherungsjahren benötigt, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hingegen sogar 45 Versicherungsjahre. Der mögliche Beginn dieser Altersrenten ist ebenfalls stufenweise höhergesetzt worden.</span></p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html"><strong><span style="color: #3366ff;">Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung</span></strong></a></p>
<p><span style="color: #000000;">Die Sozialabgaben bei diesen vorgezogenen Altersrenten sind wie folgt:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000;">Rentenversicherungsbeitrag: Sowohl der Arbeitnehmer, wie auch der Arbeitgeber zahlen den vollen Beitrag für die Rentenversicherung. Dies gilt bis zum Eintritt in die Regelaltersrente.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Arbeitslosenversicherung: Auch hier wird für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber der volle Beitrag fällig. Es gilt der volle Beitrag bis zum Eintritt in die Regelaltersrente. Ein negativer Aspekt: Es besteht trotzdem kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Krankenversicherung: es wird nur ein ermäßigter Beitrag fällig (da ohne Krankengeldanspruch).</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Pflegeversicherung: ein voller Beitrag ist zu zahlen.</span></li>
</ul>
<h2><span style="color: #000000;">Erwerbsminderungsrenten</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Beim Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente und gleichzeitiger Beschäftigung fallen Sozialversicherungsbeiträge an, lediglich bei der Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge zu entrichten. Für die Krankenversicherung ist der ermäßigten Beitrag zu zahlen, da kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sind alle Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Bei der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer bzw. Teilrentner aufgrund der Leistungsminderung noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann (mehr als 15 Stunden pro Woche). Auch sollte berücksichtigt werden, dass Erwerbsminderungsrentner eine Erwerbsminderungsrente erhalten, weil die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Wird mehr Stunden gearbeitet, als die Leistungsfähigkeit eigentlich noch zulässt, so kann die Deutsche Rentenversicherung ggf. prüfen lassen, ob die Leistungsfähigkeit nicht mehr eingeschränkt ist und ggf. die Erwerbsminderungsrente versagen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Bei einer Beschäftigung von Erwerbsminderungsrentner sind ebenfalls Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.</span></p>
<p><a href="https://inbere.de/hinzuverdienstgrenzen-bei-erwerbsminderungsrenten-ab-2024/"><span style="color: #3366ff;"><strong>Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten</strong></span></a></p>
<p><strong><a href="https://inbere.de/buecher/"><span style="color: #3366ff;">Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrenten &#8211; siehe Bücher</span></a></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inbere.de/rentner-mit-beschaeftigung/">Rentner mit Beschäftigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://inbere.de">InBeRe</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten 2023, 2024 und 2025</title>
		<link>https://inbere.de/hinzuverdienstgrenzen-bei-erwerbsminderungsrenten-2023-2024-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Petra Schewe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Dec 2023 15:40:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[2025]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[Hinzuverdienst]]></category>
		<category><![CDATA[Hinzuverdienstgrenze]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hinzuverdienstgrenzen bei vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrenten Die frühere Grenze von 6.300 Euro pro Jahr wurde abgeschafft. Seit dem 01.01.2023 werden die Hinzuverdienstgrenzen jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung geknüpft. Insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten sind somit nachfolgende Grenzen zu beachten: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2023 ein jährlicher  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 class="fusion-responsive-typography-calculated" data-fontsize="38" data-lineheight="45.6px"><span style="color: #000000;">Hinzuverdienstgrenzen</span></h1>
<h2 class="fusion-responsive-typography-calculated" data-fontsize="38" data-lineheight="45.6px"><span style="color: #000000;">bei vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrenten</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Die frühere Grenze von 6.300 Euro pro Jahr wurde abgeschafft. Seit dem 01.01.2023 werden die Hinzuverdienstgrenzen jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung geknüpft. Insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten sind somit nachfolgende Grenzen zu beachten:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000;">Bei einer Rente wegen <strong>voller</strong> Erwerbsminderung ist im Jahr 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro anrechnungsfrei möglich, die Hinzuverdiensthöhe wird im Jahre 2024 auf 18.558,75 Euro angehoben. Dies entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße.<strong> </strong>Zu beachten ist, dass durch die verminderte Erwerbsfähigkeit nur noch eine Arbeitszeit von unter drei Stunden pro Tag erwartet wird. Sollte also ein sehr hoher Hinzuverdienst erreicht werden, könnte die Deutsche Rentenversicherung ggf. eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit durchführen. Für das Kalenderjahr 2025 beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 19.661 Euro.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Bei der Rente wegen <strong>teilweiser</strong> Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2023 bei 35.647,50 Euro und erhöht sich ab dem Jahre 2024 auf 37.117,50 Euro (2025 = 39.322 Euro) . Dies entspricht sechs Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Hierbei handelt es sich um einen Standardwert. Sollte individuell in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ein sehr hoher Verdienst vorgelegen haben, so kann möglicherweise die Grenze sich noch weiter nach oben verschieben. Jedoch ist auch hier zu beachten, dass die Erwerbsfähigkeit verringert ist und dass angenommen wird, dass diese unter sechs Stunden pro Tag liegt</span></li>
</ul>
<p><span style="color: #000000;">Die Berechnung erfolgt nach einer monatlichen Bezugsgröße. Hierbei handelt es sich um das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, gemäß Anlage 1 SGB VI, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. Die Ermittlung erfolgt, in dem die Bezugsgröße (West) durch einen bestimmten Umrechnungswert (Anlage 10 SGB VI) geteilt und das Ergebnis auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet wird. Sinn der Bezugsgröße ist die automatische Angleichung an das Einkommensniveau in jedem Jahr.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Der Hinzuverdienst für Erwerbsminderungsrenten wird somit jedes Jahr angepasst, da die Bezugsgröße sich jedes Jahr ändert.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong></p>
<p><strong><span style="color: #3366ff;"><a style="color: #3366ff;" href="https://inbere.de/hinzuverdienstgrenzen-bei-renten-ab-2023/">Hinzuverdienstgrenzen bei Renten ab 2023</a></span></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inbere.de/hinzuverdienstgrenzen-bei-erwerbsminderungsrenten-2023-2024-2025/">Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten 2023, 2024 und 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://inbere.de">InBeRe</a>.</p>
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