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	<title>Arbeitslosenversicherung Archive - InBeRe</title>
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	<description>Institut für Betriebswirtschaft und Rentenberatung</description>
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	<title>Arbeitslosenversicherung Archive - InBeRe</title>
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	<item>
		<title>Arbeitslosengeld: Höhe der Leistung</title>
		<link>https://inbere.de/arbeitslosengeld-hoehe-der-leistung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Petra Schewe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Nov 2023 13:46:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitslosenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitlosenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld: Höhe der Leistung]]></category>
		<category><![CDATA[Dauer]]></category>
		<category><![CDATA[Freibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Verlängerung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitslosengeld Das Arbeitslosengeld wird nach den §§en 149 ff SGB III berechnet. Die Höhe beträgt für einen Arbeitslosen mit Kind (steuerlich berücksichtigt) 67 Prozent und für einen Arbeitslosen ohne Kind 60 Prozent des bisher bezogenen Arbeitsentgeltes, abzüglich von gesetzlichen Abzügen, die pauschaliert werden. Berechnungsfolge: Das Bemessungsentgelt, das Leistungsentgelt, das Arbeitslosengeld. Bemessungsentgelt Verdienst der letzten 12  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inbere.de/arbeitslosengeld-hoehe-der-leistung/">Arbeitslosengeld: Höhe der Leistung</a> erschien zuerst auf <a href="https://inbere.de">InBeRe</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Arbeitslosengeld</h1>
<p>D<span style="color: #000000;">as Arbeitslosengeld wird nach den §§en 149 ff SGB III berechnet. Die Höhe beträgt für einen Arbeitslosen mit Kind (steuerlich berücksichtigt) 67 Prozent und für einen Arbeitslosen ohne Kind 60 Prozent des bisher bezogenen Arbeitsentgeltes, abzüglich von gesetzlichen Abzügen, die pauschaliert werden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Berechnungsfolge:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000;">Das Bemessungsentgelt,</span></li>
<li><span style="color: #000000;">das Leistungsentgelt,</span></li>
<li><span style="color: #000000;">das Arbeitslosengeld.</span></li>
</ul>
<h2><span style="color: #000000;"><strong>Bemessungsentgelt</strong></span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Verdienst der letzten 12 Monate (sozialversicherungspflichtiges Monatsentgelt, Einmalzahlungen, Urlaubsgeld – ohne Übergangsgeld, Elterngeld, Pflegegeld, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld – gekürztes Entgelt, etwa bei Kurzarbeit, wird hochgerechnet. Der Bemessungszeitraum beträgt 150 Tage (im letzten Jahr oder ggf. in den letzten zwei Jahren). Wurde in dieser Bemessungszeit ein niedrigeres Einkommen erzielt als üblich, kann eine „unbillige Härte“ in Anspruch genommen werden (Vergleichsrechnung für einen längeren Zeitraum beantragen). Kann in der letzten Zeit kein konkretes Einkommen als Grundlage festgestellt werden, kann eine Eingruppierung nach Tätigkeit bzw. Zielberuf festgelegt werden. Hier ist zu beachten, dass die Qualifikationsstufe die Höhe des Bemessungsentgeltes festlegt (§ 152 SGB III).</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Kein konkretes Einkommen:</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Zuordnung in Qualifikationsgruppen:</span></p>
<table width="0">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2" width="454">Q.-Gruppe 1: Mit Hochschul-/Fachhochschulausbildung</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="454">Q.-Gruppe 2: Mit Fachschulabschluss (Meister usw.)</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="454">Q.-Gruppe 3: Mit abgeschlossener Ausbildung</td>
</tr>
<tr>
<td width="359">Q.-Gruppe 4: Ohne Ausbildung</td>
<td width="95"></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Berechnung</strong> in tägliches Be</span>messungsentgelt nach § 18 Abs. 1 SGB IV (Bezugsgröße)</p>
<table width="0">
<tbody>
<tr>
<td width="83"></td>
<td width="83"></td>
<td width="83"></td>
<td width="115"><strong>Bezugsgröße 2023 alte Bundesländer</strong></td>
<td width="83"><strong>tgl. Entgelt</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="3" width="248">Q.-Gruppe 1: Teilungsfaktor 300</td>
<td width="115">40.740,00 €</td>
<td width="83">135,80 €</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="3" width="248">Q.-Gruppe 2: Teilungsfaktor 360</td>
<td width="115">40.740,00 €</td>
<td width="83">113,17 €</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="3" width="248">Q.-Gruppe 3: Teilungsfaktor 450</td>
<td width="115">40.740,00 €</td>
<td width="83">90,53 €</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="3" width="248">Q.-Gruppe 4: Teilungsfaktor 600</td>
<td width="115">40.740,00 €</td>
<td width="83">67,90 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Leistungsentgelt</strong></h2>
<p>Bemessungsentgelt abzüglich pauschalierter Abzüge. Es entsteht ein pauschaliertes Nettoentgelt. Abgezogen vom Bemessungsentgelt werden pauschale Sozialversicherungsbeiträge (20 Prozent) und Lohnsteuer (die letzte eingetragene Steuerklasse).</p>
<h2><strong>Arbeitslosengeld</strong></h2>
<p>Ein Rechner der Arbeitsagentur befindet sich unter folgendem Link:</p>
<p><strong><span style="color: #3366ff;"><a style="color: #3366ff;" href="https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2023">https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2023</a></span></strong></p>
<h2><strong>Bestandsschutz</strong></h2>
<p>Wenn zwischen zwei Arbeitslosenzeiten eine Tätigkeit angenommen wurde, die schlechter bezahlt wurde, greift der Bestandsschutz auf das bisherige höhere Arbeitslosengeld. Das gleiche gilt für die Betreuungszeit eines Kindes, Verringerung der Arbeitszeit oder Zeiten von Kurzarbeitergeld. Es ist zu empfehlen, auf diese Tatsache hinzuweisen. Der Bestandsschutz gilt 2 Jahre. Änderungen können sich ergeben durch einen Wechsel in der Steuerklasse oder einer gewünschten Änderung in der Wochenarbeitszeit.</p>
<h2><strong>Hinzuverdienst</strong></h2>
<p>Hinzuverdienste neben dem Bezug von Arbeitslosengeld ist der Arbeitsagentur mitzuteilen. Die Wochenarbeitszeit darf hierbei nur unter 15 Stunden liegen. Bei einer höheren Stundenzahl enden die Arbeitslosigkeit und damit der Bezug des Arbeitslosengeldes.</p>
<p>Die Hinzuverdienstgrenze liegt im Kalenderjahr 2023 bei 165 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag wird der Hinzuverdienst nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei der Summe von 165 Euro handelt es sich um ein Nettoeinkommen. Vom Bruttoentgelt (alle Einnahmen, auch Einmalzahlungen) aus einer Angestelltenposition kann somit die Lohnsteuer, Kirchensteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden sowie ggf. Fahrtkosten und Werbungskosten (tatsächliche Höhe nach steuerrechtlichen Grenzen).</p>
<h2><span style="color: #000000;">Freibetrag</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Der Freibetrag von 165 Euro wird grundsätzlich immer berücksichtigt. Wird Einkommen erzielt, wird der Freibetrag abgezogen und der Rest des Einkommens schmälert das Arbeitslosengeld.</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Zusätzlicher Freibetrag</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Ein zusätzlicher Freibetrag ist möglich, we</span>nn in den letzten 18 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit und Zahlung des Arbeitslosengeldes eine Nebentätigkeit (Haupttätigkeit ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis) ausgeübt wurde. Diese Nebenbeschäftigung (im Angestelltenverhältnis oder aus einer Selbständigkeit) muss mindestens 12 Monate bestanden haben und unter 15 Stunden die Woche ausgeübt worden sein. Die Höhe des zusätzlichen Freibetrages richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen aus der Nebentätigkeit der letzten 12 Monate, mindestens jedoch 165 Euro, höchstens eben das monatliche Durchschnittseinkommen aus der Nebenbeschäftigung.</p>
<p>Die Höhe des Nebeneinkommens kann durch Vorlage einer Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber festgestellt werden. Nicht ersichtliche Kosten (etwa Fahrtkosten, Werbungskosten) sind separat aufzuführen. Für Selbständige muss ein Formular „Erklärung zur Selbständigkeit“ ausgefüllt werden. Die entsprechenden Belege über die Kosten sind hinzuzufügen.</p>
<p>Der errechnete Betrag wird monatlich vom Arbeitslosengeld abgezogen. Steht erst zu einem späteren Zeitpunkt fest, wie hoch das Nebeneinkommen sein wird, so wird auch erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Arbeitsagentur eine Verrechnung vorgenommen – es ergeht ein neuer Bescheid.</p>
<p>Werden bei beruflichen Weiterbildungen und gleichzeitiger Arbeitslosigkeit, Gelder für die Weiterbildung gezahlt, so sind diese anzurechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Nettobezug abzüglich eines Freibetrages von 400 Euro.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong></p>
<p><a href="https://inbere.de/arbeitslosengeld-dauer-der-leistung/"><strong><span style="color: #3366ff;">Arbeitslosengeld: Dauer der Leistung</span></strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Arbeitslosengeld: Dauer der Leistung</title>
		<link>https://inbere.de/arbeitslosengeld-dauer-der-leistung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Petra Schewe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Nov 2023 08:28:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitslosenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitlosenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld: Dauer der Leistung]]></category>
		<category><![CDATA[Dauer]]></category>
		<category><![CDATA[Verlängerung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitslosengeld Beim Arbeitslosengeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Leistung aus einer Versicherung: der Arbeitslosenversicherung. Um einen Anspruch aus dieser Versicherung zu erhalten, müssen sog. Anwartschaftszeiten erfüllt werden. Diese Anwartschaftszeiten (§ 142 SGB III) müssen innerhalb einer Rahmenfrist (§ 143 SGB III) erfüllt werden. Die allgemeine Rahmenfrist beträgt seit dem 01.01.2020  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Arbeitslosengeld</h1>
<p>Beim Arbeitslosengeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Leistung aus einer Versicherung: der Arbeitslosenversicherung. Um einen Anspruch aus dieser Versicherung zu erhalten, müssen sog. Anwartschaftszeiten erfüllt werden.</p>
<p>Diese Anwartschaftszeiten (§ 142 SGB III) müssen innerhalb einer Rahmenfrist (§ 143 SGB III) erfüllt werden. Die allgemeine Rahmenfrist beträgt seit dem 01.01.2020 nun 30 Monate und beginnt einen Tag vor der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen. Rahmenfristen dürfen sich nicht überschneiden und auch nicht addiert werden. Die Rahmenfrist von 30 Monaten verlängert sich auf fünf Jahre, wenn Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen haben.</p>
<p>In den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit muss mindestens 12 Monate (360 Kalendertage, da immer ein Monat mit 30 Kalendertagen angerechnet wird) eine Versicherungspflicht bestanden haben. Die Versicherungspflicht kann aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stammen, aus einem Bezug von Krankengeld oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung).</p>
<p><strong>Beispiel:</strong></p>
<p>Arbeitslosigkeit/Arbeitslosmeldung zum 31.08.2022</p>
<p>Rahmenfrist nach § 143 SGB III   30.08.2022 bis 29.02.2020</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Arbeitslosengeld: Anspruchsdauer</strong></h2>
<p>Die Dauer der Arbeitslosenzahlung hängt von zwei Voraussetzungen ab:</p>
<ul>
<li>Dauer der vorherigen Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung (zum Beispiel in Form einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und</li>
<li>das Alter bei Entstehung des Anspruches.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Seit 2018 sind folgende Daten gültig:</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td width="194"><strong>Versicherungspflicht</strong></td>
<td width="183"><strong>Vollendung des Lebensjahres</strong></td>
<td width="188"><strong>Anspruch auf Arbeitslosengeld in Monate</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="194">12</td>
<td width="183"></td>
<td width="188">6</td>
</tr>
<tr>
<td width="194">16</td>
<td width="183"></td>
<td width="188">8</td>
</tr>
<tr>
<td width="194">20</td>
<td width="183"></td>
<td width="188">10</td>
</tr>
<tr>
<td width="194">24</td>
<td width="183"></td>
<td width="188">12</td>
</tr>
<tr>
<td width="194">30</td>
<td width="183">50.</td>
<td width="188">15</td>
</tr>
<tr>
<td width="194">36</td>
<td width="183">55.</td>
<td width="188">18</td>
</tr>
<tr>
<td width="194">48</td>
<td width="183">58.</td>
<td width="188">24</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, können ggf. die Voraussetzungen für eine kurze Anwartschaft greifen. Hier gelten allerdings nur die 30 Monate Rahmenfrist.</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td width="194"><strong>Versicherungspflicht</strong></td>
<td width="183"><strong>Vollendung des Lebensjahres</strong></td>
<td width="188"><strong>Anspruch auf Arbeitslosengeld in Monate</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="194">6</td>
<td width="183"></td>
<td width="188">3</td>
</tr>
<tr>
<td width="194">8</td>
<td width="183"></td>
<td width="188">4</td>
</tr>
<tr>
<td width="194">10</td>
<td width="183"></td>
<td width="188">5</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Verlängerung der Anspruchsdauer:</strong></h2>
<ul>
<li>Wurde in den letzten fünf Jahren bereits Arbeitslosengeld bezogen und wurde dieser Anspruch nicht ganz verbraucht, so erhöht sich der neu erworbene Anspruch um die noch nicht verbrauchte Zeit. Allerdings nur bis zur den angegebenen Höchstgrenzen gemäß der ersten Aufstellung.</li>
<li>Der Arbeitslosengeldanspruch verringert sich nur um einen Tag, wenn zwei Tage von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahme besucht wird.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>Minderung des Anspruches:</strong></h2>
<ul>
<li>Jeder genommene Anspruchstag mindert den Gesamtanspruch.</li>
<li>Bei unzureichenden Eigenbemühungen, Arbeitsablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversäumnissen, fehlende Mitwirkung, Genehmigung eines Gründungszuschusses usw. kann der Anspruch sich verringern.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>Erlöschen des Anspruches:</strong></h2>
<ul>
<li>Ein bestehender Anspruch erlischt automatisch nach vier Jahren.</li>
<li>Ein bestehender Anspruch erlischt, wenn eine Sperrzeit eintritt mit einer Gesamtdauer von 21 Wochen oder mehr (z.B. bei mehreren Sperrzeiten).</li>
<li>Ein alter, bestehender Anspruch erlischt, wenn ein neuer Anspruch entsteht (Ausnahme möglich, siehe Verlängerung der Anspruchsdauer).</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong></p>
<p><strong><a href="https://inbere.de/arbeitslosengeld-hoehe-der-leistung/"><span style="color: #3366ff;">Arbeitslosengeld: Höhe der Leistung</span></a></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inbere.de/arbeitslosengeld-dauer-der-leistung/">Arbeitslosengeld: Dauer der Leistung</a> erschien zuerst auf <a href="https://inbere.de">InBeRe</a>.</p>
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