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	<title>Beschäftigung Archive - InBeRe</title>
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	<description>Institut für Betriebswirtschaft und Rentenberatung</description>
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		<title>Rentner mit Beschäftigung</title>
		<link>https://inbere.de/rentner-mit-beschaeftigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Petra Schewe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Dec 2023 11:19:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigung]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[Hinzuverdienstgrenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Job]]></category>
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		<category><![CDATA[Weiterbeschäftigter Rentner]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rentner mit einer Beschäftigung Aufgrund des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen bei der Deutschen Rentenversicherung, lohnt es sich häufig, über eine weitere berufliche Tätigkeit nachzudenken. Die Abgaben zur Sozialversicherung richten sich danach, ob es sich um eine "normale" Renten handelt, wie zum Beispiel die Regelaltersrente, oder um eine vorgezogene Rente. Auch eine Teilrente ist möglich und beeinflusst  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="color: #000000;">Rentner mit einer Beschäftigung</span></h1>
<p><span style="color: #000000;">Aufgrund des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen bei der Deutschen Rentenversicherung, lohnt es sich häufig, über eine weitere berufliche Tätigkeit nachzudenken. Die Abgaben zur Sozialversicherung richten sich danach, ob es sich um eine &#8222;normale&#8220; Renten handelt, wie zum Beispiel die Regelaltersrente, oder um eine vorgezogene Rente. Auch eine Teilrente ist möglich und beeinflusst allerdings auch die Abgabenlast zur Sozialversicherung.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Nachfolgend die Aufstellungen bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (Minijobs, Midijobs sind separat zu betrachten).</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Regelaltersrente</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Die &#8222;normale&#8220; Altersrente, die Regelaltersrente, erhalten alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, die mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt und ein bestimmtes Alter erreicht haben. Der mögliche Beginn der Regelaltersrente richtet sich nach dem Geburtsjahr. Die Altersgrenze, ab wann die Rente bezogen werden kann, steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahren an.</span></p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html"><strong><span style="color: #3366ff;">Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung</span></strong></a></p>
<p><span style="color: #000000;">Die Sozialabgaben bei einem Altersvollrentner (die Rente wird zu 100 Prozent ausgezahlt) sind wie folgt:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000;">Rentenversicherungsbeitrag: keiner, auf Antrag jedoch möglich. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Beitragsanteil. Wenn der Arbeitnehmer keinen eigenen Beitrag zahlt, wird der Beitrag vom Arbeitgeber nicht dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gut geschrieben. Es wäre somit zu überlegen, ob auch ein Beitrag vom Arbeitnehmer gezahlt wird, damit sich die Rente erhöht.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Arbeitslosenversicherung: keiner, nur der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag (soll verhindern, dass &#8222;nur&#8220; Rentner eingestellt werden.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Krankenversicherung: es wird nur ein ermäßigter Beitrag fällig (da ohne Krankengeldanspruch).</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Pflegeversicherung: ein voller Beitrag ist zu zahlen.</span></li>
</ul>
<p><span style="color: #000000;">Als Altersteilrentner (Rente wird mit weniger als 100 Prozent ausgezahlt): In allen Teilen der Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung mit Beitrag vorhanden, lediglich in der Arbeitslosenversicherung müssen vom Arbeitnehmer keine Beiträge mehr gezahlt werden, da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht. In der Krankenversicherung wird ein voller Beitrag fällig, da ein Krankengeldanspruch besteht. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Beitrag.</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Vorgezogene Altersrente (Rente für langjährig Versicherte, Rente für besonders langjährig Versicherte, vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen)</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Für eine Altersrente für langjährig Versicherte werden 35 Jahre mit Versicherungsjahren benötigt, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hingegen sogar 45 Versicherungsjahre. Der mögliche Beginn dieser Altersrenten ist ebenfalls stufenweise höhergesetzt worden.</span></p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html"><strong><span style="color: #3366ff;">Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung</span></strong></a></p>
<p><span style="color: #000000;">Die Sozialabgaben bei diesen vorgezogenen Altersrenten sind wie folgt:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000;">Rentenversicherungsbeitrag: Sowohl der Arbeitnehmer, wie auch der Arbeitgeber zahlen den vollen Beitrag für die Rentenversicherung. Dies gilt bis zum Eintritt in die Regelaltersrente.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Arbeitslosenversicherung: Auch hier wird für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber der volle Beitrag fällig. Es gilt der volle Beitrag bis zum Eintritt in die Regelaltersrente. Ein negativer Aspekt: Es besteht trotzdem kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Krankenversicherung: es wird nur ein ermäßigter Beitrag fällig (da ohne Krankengeldanspruch).</span></li>
<li><span style="color: #000000;">Pflegeversicherung: ein voller Beitrag ist zu zahlen.</span></li>
</ul>
<h2><span style="color: #000000;">Erwerbsminderungsrenten</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Beim Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente und gleichzeitiger Beschäftigung fallen Sozialversicherungsbeiträge an, lediglich bei der Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge zu entrichten. Für die Krankenversicherung ist der ermäßigten Beitrag zu zahlen, da kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sind alle Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Bei der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer bzw. Teilrentner aufgrund der Leistungsminderung noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann (mehr als 15 Stunden pro Woche). Auch sollte berücksichtigt werden, dass Erwerbsminderungsrentner eine Erwerbsminderungsrente erhalten, weil die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Wird mehr Stunden gearbeitet, als die Leistungsfähigkeit eigentlich noch zulässt, so kann die Deutsche Rentenversicherung ggf. prüfen lassen, ob die Leistungsfähigkeit nicht mehr eingeschränkt ist und ggf. die Erwerbsminderungsrente versagen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Bei einer Beschäftigung von Erwerbsminderungsrentner sind ebenfalls Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.</span></p>
<p><a href="https://inbere.de/hinzuverdienstgrenzen-bei-erwerbsminderungsrenten-ab-2024/"><span style="color: #3366ff;"><strong>Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten</strong></span></a></p>
<p><strong><a href="https://inbere.de/buecher/"><span style="color: #3366ff;">Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrenten &#8211; siehe Bücher</span></a></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
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