Rentenerhöhung
Im Juli jeden Jahres verändert sich der Wert eines Rentenpunktes. Die Medien erläutern dies als “Rentenerhöhung” für Rentner. Tatsächlich verändert sich aber der Wert der (späteren) Rente für alle Versicherten, die ein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung besitzen. Denn durch das Einzahlen von Beiträgen (aus Gehalt, Arbeitslosigkeit usw) erwirtschaftet man “Rentenpunkte”. Diese Rentenpunkte werden bewertet und mit den vorhandenen Punkten aus den Einzahlungen von Beiträgen mulipliziert, so dass im Ergebnis eine (spätere) Rentenzahlung ausgerechnet wird. Die Versicherten, die bereits eine Rente erhalten, bekommen diese Anpassung bzw. Erhöhung sofort ausbezahlt.
Diese Rentenerhöhung oder Rentenanpassung wird auf der Grundlage des § 68 SGB VI ermittelt. Hier ist festgelegt, dass drei Faktoren im Wesentlichen den Wert bestimmen:
- Bruttolöhne bzw. -gehälter der Arbeitnehmer (also die allgemeine Lohnentwicklung)
- Beitragssatz in der Rentenversicherung (seit einigen Jahren gleichbleibend bei 18,6 % )
- Nachhaltigkeitsfaktor
Die Bruttolöhne bzw. -gehälter entwickeln sich im Vorjahr der Rentenanpassung (es wird das letzte zum vorletzten Jahr gegenübergestellt). So führen steigende Gehälter/Löhne zu einer steigenden Rente. Zinsentwicklungen werden hierbei nicht berücksichtigt – zurzeit ein sehr großer Vorteil gegenüber privaten Anlagen.
Der Beitragssatz bestimmt, wie hoch der Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung ist. Zurzeit müssen 18,6 % vom Bruttolohn (je die Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen) bzw. vom Gewinn (der Selbständige zahlt allein) gezahlt werden. Ein steigender Beitragssatz wirkt sich negativ auf die Höhe der Rente aus, umgekehrt ein fallender Beitragssatz positiv.
Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor soll die demografische Entwicklung bei der Rente berücksichtigt werden. Hier handelt es sich um das Verhältnis Beitragszahler zu Rentner. Sinkt dieser Wert (weniger Beitragszahler und mehr Rentner), so verringert sich der Rentenanstieg.
Die drei Faktoren werden mulipliziert.
Zahlen für 2020:
Bruttolohnentwicklung 1,0328 x Nachhaltigkeitsfaktor 1,0017 x Beitragssatzfaktor 1,0 = 1,0345.
Ergebnis:
Der Rentenwert (West) für einen Rentenpunkt stieg zum 1. Juli 2020 um 3,45 % von 33,05 Euro auf 34,19 Euro.
Der Rentenwert für einen Rentenpunkt stieg im Jahre 2021 nicht.
Der Rentenwert (West) für einen Rentenpunkt steigt zum 1. Juli 2022 um 5,35 %, konkret steigt der Wert pro Rentenpunkt von 34,19 Euro auf 36,02 Euro. Im Osten um 6,12 %, konkret von 33,47 Euro pro Rentenpunkt auf 35,52 Euro.
Ihre Rentenberaterin
Petra Schewe