Rentenberatung
Rentenberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur mit einer theoretischen und praktischen Ausbildung sowie Berufspraxis im Sozialversicherungsrecht wird dieser “Titel” von einem Gericht vergeben. Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder einer anderen Behörde. Sie sind – wie Rechtsanwälte – rechtsberatend tätig und kennen auch die Praxis ihres Tätigkeitsfeldes.
Benötigen Sie als Privatperson eine individuelle Rentenberatung können Sie sich beim Bundesverband der Rentenberater nach einem Rentenberater in Ihrer Nähe erkundigen: